top of page

Acerca de

IMG_4744.jpg

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragsabschluss

Mit der Buchungsbestätigung und der Terminvereinbarung im gegenseitigen Einverständnis in schriftlicher, elektronischer und telefonischer Form, kommt ein Vertrag zwischen Ihnen und uns als Ferienanbieter zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag für beide Parteien wirksam. Sie anerkennen durch die Anmeldung diese allgemeinen Geschäftsbedingungen als Bestandteil des Vertrages zwischen Ihnen und uns.


2. Vertragsgegenstand

Wir verpflichten uns, bei den von Ihnen gebuchten Ferien die Leistungen zu erbringen, welche wir gemäss den Beschreibungen in der Homepage www.hejlapland.com anbieten. Sonderwünsche können gegen Absprache mit uns berücksichtigt werden. Allfällige Mehrkosten trägt der Kunde.


3. Preise

Der aktuelle Preis für die Ferien ist auf der offiziellen Homepage von Hej Lapland ersichtlich oder wird in der Mailkorrespondenz dargelegt. Er bezieht sich auf Schweizer Franken CHF.


4. Zahlungsbedingungen

Die Bezahlung erfolgt immer auf Vorkasse.
50% der Gesamtsumme werden nach Rechnungserhalt, spätestens aber 10 Tage nach Buchung als Anzahlung überwiesen. 
Die restlichen 50% des Rechnungsbetrages müssen spätestens 10 Tage vor Reiseantritt auf dem Schwedischen Konto überwiesen sein.
Nicht rechtzeitig geleistete Zahlungen berechtigen uns als Ferienanbieter, die Leistungen zurückzuhalten, oder den Vertrag aufzulösen. Allfällige Annulationskosten werden gemäss Ziffer 5 beim Kunden eingefordert bzw. in Rechnung gestellt.


5. Stornierung

Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden vor Anreise muss schriftlich oder via Mail (elektronisch) erfolgen und ist ab dem Eintreffen gültig.
Bei der Annullation wird dem Kunden folgender Betrag der Kosten in Rechnung gestellt:


- bis 30 Tage vor Check-in : 10 % des Rechnungsbetrages

- 29-21 Tage vor Check-in: 25% des Rechnungsbetrages
- 21- 11 Tage vor Check-in: 50 % des Rechnungsbetrages

- ab 10 Tage vor Check-in: 100 % des Rechnungsbetrages

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, damit im Notfall die Annulationskosten des Kunden gedeckt sind.


6. Programmänderung

Wir als Veranstalter behalten uns vor, Leistungen zu ändern, wenn es unvorhergesehene Umstände (höhere Gewalt, Krankheit der Mitarbeiter, Wetter oder Sicherheitsrisiken) erfordern.

 


7. Abbruch des Anlasses durch den Kunden

Bricht ein Kunde den Aufenthalt vorzeitig ab oder verlässt er ihn verfrüht, hat er keinen Anspruch auf Rückerstattung. Allfällige Zusatzkosten trägt der Kunde.


8. Versicherung

Der Kunde ist durch uns als Ferienanbieter nicht versichert. Er ist selber dafür verantwortlich, eine ausreichende Kranken- und Unfallversicherung abgeschlossen zu haben. Trotz fachkundiger und sicherer Durchführung der Aktivitäten, können Unfälle mit Personen- und/oder Sachbeschädigungen nicht ausgeschlossen werden. Wir können dafür keine Haftung übernehmen. Die Teilnahme jedes Kunden erfolgt auf eigene Gefahr.
Wir empfehlen unseren Kunden den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.


9. Haftung

Wir als Ferienanbieter lehnen jede Haftung ab für Schädigungen und Nachteile jeder Art, die auf kein Verschulden des Veranstalters oder der Hilfspersonen zurückzuführen sind. Für Handlungen haften wir nur, wenn wir in Verrichtung unserer Aktivitätsleitertätigkeit schuldhaft handeln. Von der Haftung ebenfalls ausgeschlossen sind Schäden verursacht durch höhere Gewalt, Brand, kriegerische Ereignisse, Streiks, Epidemien, Naturkatastrophen, sonstige Umstände ausserhalb unserer Kontrolle und behördliche Anordnungen. Werden die Weisungen des Veranstalters oder seiner Hilfspersonen nicht befolgt, entfällt jegliche Haftung unsererseits.

​
 

10. Weitere Verantwortlichkeiten

Aurorahäuschen / Equipment
Der Kunde verpflichtet sich für einen sorgsamen Umgang mit sämtlichem Mobiliar im Gästehaus und der gesamten von uns gestellten Ausrüstung. 

Der Kunde haftet für mutwillige Schäden, die an dem Häuschen und dessen Inhalt auftreten, sowie an der an Ihn übergebenen Ausrüstung. Wir behalten uns das Recht vor, entstandene Schäden durch den Kunden während seines Aufenthaltes in Rechnung zu stellen.


11. Anwendbares Recht

Alle Rechtsbeziehungen des Kunden mit uns als Ferienanbieter unterstehen dem schwedischen Recht. Es gelten die einschlägigen Gesetzesbestimmungen.



Arjeplog, 1. Januar 2024

bottom of page